









Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt,
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine
Gewähr übernommen. Für Schäden, die durch missbräuchliche
Veränderung der Daten durch Dritte verursacht werden, wird keinerlei
Gewährleistung übernommen.
Die Rechte an Grafiken, Bild- und Kartenmaterial liegen bei den Urhebern.
Eine Weiterverwendung darf nicht erfolgen.
Inhalt (verantwortlich im Sinne des § 5 Telemediengesetz):
Tanzschule Geipelt
August-Bebel-Straße 3
18055 Rostock
Inhaber: Herr Stefan Geipelt
Tel. 0381 4922139
Fax 0381 4922542
E-Mail: post@tanzschule-geipelt.de
Bankverbindung: Deutsche Bank
Kontonummer: 127 028 900
Bankleitzahl: 130 700 24
Konto Inhaber: Tanzschule Geipelt, Inh. Stefan Geipelt
Bild-/Kartenmaterial:
Foto Arppe
Tanzschule Geipelt
ISuMA Torsten Bothe
Layout/Konzept/Umsetzung/Programmierung/Hosting:
ISuMA
Torsten Bothe
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Geipelt
(nachfolgend Tanzschule genannt)
1. Anmeldung zu den Kursen
Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn die Anmeldung durch die Tanzschule
verbindlich bestätigt wurde. Minderjährige Kursteilnehmer können
nur durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
2. Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühren werden vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die
Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto 12 702 89 00 bei
der Deutschen Bank 24 Rostock
(BLZ 130 700 24) oder in bar. Die Beiträge für die Mitglieder
des Hobbytanzkreises werden am 15. des Monats durch Lastschrift eingezogen.
3. Kündigungen
Die Kündigung der Clubverträge hat 6 Wochen vor Monatsende in
schriftlicher Form zu erfolgen.
4. Haftung
Aufenthalt und Tanzen in unseren Räumen geschehen auf eigene Gefahr.
Für die Garderobe (inkl. Wertsachen) wird keine Haftung übernommen.
Die Tanzschule schließt jegliche Haftung für Verletzungen aus,
sofern dieses rechtlich möglich ist.
5. Gesonderte Bedingungen für Tanzkurse
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme an dem von Ihnen
gewählten Kursus. Der Unterricht ist einmal wöchentlich. Wer
von sich aus den Unterricht unterbricht, ist dennoch zur Zahlung der Kursgebühr
verpflichtet. Für durch uns verschuldete Ausfälle bieten wir
soweit möglich Ersatztermine an. Einmalig fällige Kursgebühren
sind zur ersten Unterrichtsstunde bar zu begleichen. Eine Rückzahlung
des Honorars ist ausgeschlossen. Bei Krankheit bieten wir gern alternative
Termine oder einen Neubeginn des Kurses an. Bei Clubmitgliedern wird ein
Monatshonorar fortlaufend mittels Banklastschrift eingezogen. Mit Ihrer
Anmeldung wird eine einmalig anfallende Aufnahmegebühr von 10,- Euro
erhoben, welche mittels Banklastschrift mit dem ersten Monatshonorar eingezogen
wird. Das Mitbringen sowie der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken
auf dem Tanzschulgelände ist nicht gestattet.
6. Gesonderte Bedingungen für Clubmitglieder
Der Unterricht ist einmal wöchentlich bei ca. 35 Wochen/Jahr. Die
Betriebsferien liegen innerhalb der Schulferien von Mecklenburg-Vorpommern.
Während der sechswöchigen Sommerferien findet der Unterricht
nur unter veränderten Unterrichtszeiten statt. Diese werden in Abstimmung
mit den interessierten Clubmitgliedern festgelegt. Mit Ihrer Anmeldung
wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,- Euro erhoben, welche
mittels Banklastschrift mit dem ersten Monatshonorar eingezogen wird.
Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars für
ca. 35 Wochen. Das Monatshonorar wird fortlaufend mittels Banklastschrift
monatlich eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer
den Unterricht nicht besucht. Mit einer schriftlichen Kündigung ist
der Austritt sechs Wochen vor Monatsende möglich.
7. Gutscheine
Gemäß den allg. Geschäftsbedingungen der Tanzschule wird der
Gutschein nicht ausgezahlt, er ist aber übertragbar. Nach 3 Jahren verliert er seine Gültigkeit.
8. Datenschutz
Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns
in einer betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert und gesichert. Wir versichern
Ihnen, dass wir Ihre Daten nur zu unseren betriebseigenen Zwecken verwenden
und keinem Dritten zugänglich machen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Rostock, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichts- stand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen,
die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,
einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen,
die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der Tanzschule.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.
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